ver.di - Betriebsgruppe Finanzämter Berlin
Die Finanzämter sind das finanzielle Rückgrat des Staates – es verstehe, wer will oder kann, warum dort nur noch sieben von zehn Menschen arbeiten.
Die Finanzämter unterliegen seit vielen Jahren einer bundeseinheitlichen Personalbedarfsberechnung, die seit den Nullerjahren („10 % weniger geht immer!“) nicht umgesetzt wird. Durch Abwanderung und zu wenige erfolgreiche Laufbahnabschlüsse der Menschen des ,mittleren‘ und ,gehobenen‘ Dienstes ist die Personaldecke schleichend von 90% auf nun noch gut über 70% gefallen. Außerdem gibt es aber eine zunehmende Anzahl an IT-Verfahren, die nicht gut laufen und zusätzliche Herausforderungen stellen.
Die Folge: frustrierte Kolleginnen und Kollegen all überall. Weil uns die Laufbahnbeamtinnen und –beamten fehlen, setzt SenFin vermehrt auf Quereinsteigende. Für diese sehr willkommenen Menschen fehlt es aber an Perspektive: wir brauchen in den Finanzämtern eine Personalentwicklungskarriere bis in alle Entgeltstufen und modulare Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die diesen Aufstieg ermöglichen.
Um wieder mehr Laufbahnabsolventinnen und -absolventen zu gewinnen, braucht es auch ein Umdenken in der Ausbildung. So sollten vermehrt die Grundlagen gefestigt und nicht der Spezialfall abgefragt werden, denn diese sind es, die in der praktischen Arbeit angewandt werden müssen. Das Spezialwissen muss raus aus den Lehrplänen und sollte bei Bedarf in Fortbildungen nach der Ausbildung vermittelt werden.
Das Modell des „Finanzamt 2010“ hat bis heute keine Akzeptanz. Es hat sich nicht bewährt. Hier gilt es, unter Einbeziehung der Beschäftigten vor Ort ein neues Finanzamtsorganisationsmodell zu erarbeiten, welches nicht einseitig seinen Fokus auf eine möglichst gute Festsetzungsstatistik legt, sondern auch die fachlichen Bereiche in der Erhebung, Bewertung und der Rechtsbehelfsstelle beachtet. Und in den Außendiensten muss es um mehr gehen, als die Prüfung der Zahlen aufgrund von mathematischen Prüfprogrammen. Wichtig ist es, den steuerlichen Sachverhalt in Gänze zu erfassen und dem Grunde nach rechtlich zu bewerten.
Die Aufgabe der Finanzämter ist nicht, irgendeine Steuer festzusetzen, zu erheben und Statistiker glücklich zu machen. Der Auftrag ist, die steuerlichen Vorschriften rechtlich umzusetzen und jeweils die gerechte, richtige Steuer zu ermitteln, zu bescheiden und beizutreiben.
Will man attraktive Arbeitsplätze in den Finanzämtern schaffen, sollte man diesen Grundsatz beachten und die Kompetenz der Fachleute angemessen nutzen.